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Nur für Innungsmitglieder!

Uns ist es gelungen die Fa. WEBER zu gewinnen.

Bitte beachten Sie das nächste Rundschreiben!

Die Arbeitsstättenverordnung und auch die Berufsgenossenschaft schreiben vor Feuerlöscher nach Art und Umfang der Brandgefährdung und der Größe des zu schützenden Bereichs in ausreichender Zahl bereitzustellen.

Die für einen Bereich erforderliche Anzahl von Feuerlöschern mit dem entsprechendem Löschvermögen für die Brandklasseen A,B und C sind zunächst ausgehend von der Brandgefährdung und Grundfläche zu ermitteln.

Die Berechnung der bereitzustellenden Feuerlöscher erfolgt unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung. Es werden Löschmitteleinheiten zu Grunde gelegt, nach denen sich die Art und Stückzahl der bereitzustellenden Feuerlöscher ergibt.

Für einige Brandabschnitte ist es aus rein versicherungstechnischer Sicht empfehlenswert Feuerlöscher zu stationieren, welche nach Einsatz eines zu löschenden Entstehungsbrandes möglichst wenig Löschmittelrückstände z.B. Kohlensäurefeuerlöscher o. Schaumfeuerlöscher hinterlassen und somit ein größeren Sachschaden vermieden werden kann.

Feuerlöscher deren Löschmittel z.B. Kohlensäure oder Schaum würden den Sachschaden im Falle eines zu löschenden Entstehungsbrandes so gering wie möglich halten. Nach Aussage des VdS-Verband der Sachversicherer ist ein jeder Unternehmer in der Pflicht eine Ihm mögliche Schadensbegrenzung seiner versicherten Sachwerte zu betreiben.    

 mit freundlicher Empfehlung,

                                                 WEBER Feuerschutz

 

Herstellerempfehlung:

 Herstellerempfehlung für die Prüfung/Wartung und Lebensdauer von tragbaren Feuerlöschgeräten.

 Tragbare Feuerlöscher, die nach dem aktuellen Stand der Technik gebaut und  entsprechend den gültigen Normen gewartet und instand gehalten werden,

sind grundsätzlich als langlebiges Wirtschaftsprodukt zu sehen.

 Trotzdem unterliegen auch diese Produkte, je nach Einsatzbedingungen, einer möglichen materialbedingten Alterung, sowohl bezüglich der drucktragenden Ausrüstungsteile, des Behälters, wie auch des Löschmittels.

  Die maximal einzuhaltenden Austauchfristen der Löschmittelsind in den Instandhaltungsvorschriften beschrieben,die Einsatzdauer der Feuerlöscher sollte

25 Jahre nicht überschreiten.    

 Da diese maximale Einsatzdauer wesentlich von den Einsatzbedingungen abhängig ist, müssen unbedingt die vorgeschriebenen Instandhaltungen gemäß DIN 14406 T.4

(von nicht mehr als 2 Jahren)und den Anweisen durch einen nachweislich ausgebildeten Sachkundigen nach DIN 14406 T.4 durchgeführt werden,Ebenso müssen die vorgeschriebenen Prüfungen entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung durch eine befähigte Person nach TRBS 1203/2 nachgewiesen werden.

 Eine erforderliche Gefährdungsanalyse durch den Betreiber, unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen, für das Betreiben über diesen Zeitraum hinaus, würde wirtschaftlich in keinem Verhältnis zur Neuanschaffung eines aktuellen Gerätes stehen.

 Daher werden die Hersteller der Geräte auch die erforderlichen Instandhaltungs-anweisungen und zugelassene Ersatzteile nur für diesen Zeitraum von 25 Jahren zur Verfügung stellen können.

 Wir die Firma WEBER Feuerschutz empfehlen daher ausdrücklich einen Austausch der Feuerlöschgeräte, nach spätestens 25 Jahren.                                             

 




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