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Neue PLW-Wettbewerbsbedingungen

Auf Bundesebene zukünftig nur noch an Übungsköpfen


Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) wird den Leistungswettbewerb des Deutschen Handwerks (PLW) auf Bundesebene zukünftig nur noch an Übungsköpfen durchführen. In Kooperation mit unserem Fördernder Partner, der Firma Bergmann GmbH & Co. KG, Laupheim wird der ZV jedem Teilnehmer zwei Übungsköpfe zur Verfügung stellen. Auch für den Leistungswettbewerb auf Landesebene ist dieses Angebot bei der Firma Bergmann abrufbar.

Zur Teilnahme berechtigt sind junge Friseurinnen und Friseure, zum Zeitpunkt der Gesellen- bzw. Abschlussprüfung nicht älter als 27 Jahre sind, also das 28. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 

Es ist der beste Lehrling jeder Landesinnung zugelassen, sofern er in der gestreckten Gesellenprüfung im Gesamtergebnis mit mindestens der Note „gut“ (mind. 81 Punkte) bewertet wurde.

Bei Fragen zu den Wettbewerbsbedingungen wenden Sie sich gern an den Vorsitzenden des Ausschusses für Berufsbildung, Herrn Robert Fuhs - Tel.: 0228-64 12 01. Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich gern an die Geschäftsstelle unter Tel.: 0221 – 97 30 37 24.

 




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