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Bundesmindestentgelttarifvertrag Friseurhandwerk außer Kraft getreten

– es gilt ab 01.01.2017 der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,84 €

Der Mindest-Entgelttarifvertrag Friseurhandwerk vom 31.07.2013 ist durch Kündigung des Tarifpartners ver.di zu 31.07.2016 außer Kraft getreten. Bis 31.12.2016 waren das tarifliche Mindestentgelt in der letzten Stufe und der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 € identisch. Zum 01.01.2017 erhöht sich jedoch der Mindestlohn auf 8,84 €.

Das Außerkrafttreten des Mindest-Entgelttarifvertrages Friseurhandwerk hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 16. Januar 2017 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger allgemein bekannt gemacht.




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